25 Jahre Erfahrung, 10.000+ Kunden: TV-Präsenz bei VOX, RTL & Pro7

Titelbild: (Romolo Tavani/Shutterstock)

Es bedarf in Deutschland grundsätzlich immer einer behördlichen Genehmigung, wenn man auf seinem Grundstück baulich etwas ändern möchte. Einige Bundesländer haben jedoch diese Bestimmungen gelockert. Grundsätzlich benötigt man zwar eine Carport Baugenehmigung, Bayern hält es aber wie einige andere Bundesländer und erlaubt unter gewissen Umständen den Bau auch ohne eine behördliche Genehmigung. 

Wann ist in Bayern Carport Baugenehmigung nicht erforderlich?

Laut den behördlichen Auflagen braucht ein Bauherr in Bayern keine Baugenehmigung, wenn die folgenden Bedingungen beachtet und eingehalten werden:

  • Das Bauvorhaben muss nach Art. 6 Abs. 9 BayBO zulässig sein
  • Es muss ein selbstständiges Bauvorhaben sein, also nicht ein Bestandteil größeren Gesamtvorhabens, welches eine Baugenehmigung erfordert.
  • Die Grundfläche für das Carport darf eine Größe von 50 qm2 nicht überschreiten.
  • Bei einer Grundstücksfläche bis zu 50 m² ist grundsätzlich keine Abstandsflächen notwendig.
  • Die maximale Höhe (auch bei Spitzdächern) darf an der höchsten Stelle nicht mehr als 3m betragen.
  • Der Abstand zur nächsten Grundstücksgrenze muss mehr als 9 m betragen.
  • Genehmigungsfrei sind alle Bauvorhaben mit geringer Schwierigkeit und die den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes entsprechen.


Carport Baugenehmigung Bayern - Das müssen Sie beachten

Wenn Sie sich an die vorab beschriebenen baulichen Vorschriften halten und sie beim Bau beachten, so dürfen Sie Ihren Carport in Bayern auch verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung errichten. Zu beachten ist jedoch, dass sich solche Vorschriften durchaus auch einmal ändern können. Das sollten Sie bei Ihrem Bauvorhaben mit einplanen und sich trotzdem vorsichtshalber vor der Errichtung des Carports beim Bauamt erkundigen, ob sich die baulichen Bestimmungen eventuell geändert haben. So bleiben Sie immer auf der sicheren Seite und ersparen sich möglicherweise Ärger mit den Behörden. 


Ohne Genehmigung heißt nicht ohne Plan und Vorschriften

Auch der verfahrensfreie Bau eines Carports, also der Bau ohne eine Baugenehmigung, bedarf einer guten Planung mit gewissen Regelungen. Auch wenn im Voraus keine Prüfung des Bauvorhabens erfolgt, so müssen die geltenden Vorschriften eingehalten werden. Sie als Bauherr stehen dafür gerade und müssen bei Nichteinhaltung mit Strafen, der Stilllegung oder sogar dem vollständigen Rückbau des Unterstandes rechnen. Alle anderweitigen Anforderungen sowie die öffentlich-rechtlichen Vorschriften der geltenden Bauordnung sind beim Bau zu beachten. Vor allem müssen zwingend die Abstandsflächen und Regelungen zur Grenzbebauung beachtet und eingehalten werden, auch wenn dies gegen die eigentlichen Wünsche und Pläne des Bauherrn sprechen. Vor dem Baubeginn sollten auch die Nachbarn davon in Kenntnis gesetzt werden, damit es nicht im Nachhinein zu Missverständnissen oder gar Streitigkeiten kommen kann. Wenn Sie ein Bauvorhaben in der unmittelbaren Umgebung eines Baudenkmals vorhaben, muss eventuell eine entsprechende Baugenehmigung, eine sogenannte denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, vorab eingeholt werden. Des Weiteren müssen die für einen Bau geltenden Bestimmungen ebenfalls genauestens beachtet werden. Dazu gehört zum Beispiel die Berücksichtigung der Statistik, um instabile Konstruktionen und Unfälle zu vermeiden. Auch die Aspekte des Umweltschutzes oder weitere Vorsorgemaßnahmen zum Beispiel durch die Ortsgestaltungssatzung oder einer Werbeanlagensatzung müssen berücksichtigt werden. Welche speziellen Regelungen in dem jeweiligen Gebiet eingehalten werden müssen, erfahren Sie bei der gegenwärtigen Gemeinde oder Kommune. Wenn Sie wissen, dass Sie eine dieser vielseitigen Bestimmungen beim Bau des Carports nicht einhalten können oder wollen, so ist eine reguläre Carport Baugenehmigung notwendig. Welche Kosten und Gebühren in diesem Fall für eine Carport Baugenehmigung in Bayern anfallen, muss vor Ort abgeklärt werden. Ein Bauherr, der sich die Rennerei zum Bauamt und die Warterei ersparen möchte, könnte auch ein externes Unternehmen damit beauftragen, welches in seinem Namen alle erforderlichen Genehmigungen einholt. Im Internet finden Sie entsprechende Fachleute, zum Beispiel unser Bauantragsservice den Sie optional zum kauf Ihrers Carports zubuchen können. Nachdem Sie ihnen den Auftrag erteilt und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, kümmert sich das Serviceteam routiniert und zeitnah um Ihre Angelegenheit. Der Vorteil hierbei ist, dass die Mitarbeiter genau wissen, welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden. 


Fazit für Carport Baugenehmigung in Bayern

Wer in Deutschland eine bauliche Veränderung vornehmen möchte, benötigt im Vorfeld grundsätzlich erst einmal eine Baugenehmigung. Jedoch haben einige Bundesländer ihre Verordnungen gelockert und erlaubt das Bauen eines Carports unter bestimmten Bedingungen auch ohne eine vorherige Prüfung und Genehmigung durch das städtische Bauamt. So gilt auch für Bayern: Carport Baugenehmigung ist eventuell nicht nötig. Wenn sie auf der sicheren Seite sein möchten, dann ist es klug, vor dem Bau eines Carports einfach einmal bei dem zuständigen Bauamt anzurufen und nachzufragen. So können Sie sich eventuellen Ärger und zusätzliche Kosten ersparen.

Kommentieren
Erfahrungen & Bewertungen zu Solarterrassen & Carportwerk GmbH