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Titelbild: (Romolo Tavani/Shutterstock)

Der Bau einer Garage oder eines Carports gilt in Deutschland als eine bauliche Maßnahme und somit wird grundsätzlich erst einmal eine Baugenehmigung benötigt. Doch einige Bundesländer haben das Verfahren vereinfacht und erlauben den Bau des Unterstandes für Ihr Auto unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Genehmigung. 

Wann ist in Hessen eine Carport Baugenehmigung nicht nötig?


Wenn in den letzten Jahren noch ein genehmigungsfreies Bauen bei Carports eine Grundfläche von weniger als 30m² eingehalten werden musste, so wurde diese Regelung im Jahr 2010 auf 50m² erhöht. Weiterhin sind folgende Anforderungen an die Stellplätze zu beachten, damit Sie Ihr Carport verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung errichten können: 

  • Die Höhe an der höchsten Stelle (auch bei Giebeldächern) darf 3m nicht überschreiten.
  • Das Bauvorhaben muss zwingend den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen.
  • Es muss mindestens ein Abstand von der Mitte der öffentlichen Verkehrsfläche (Straße) und dem Beginn der Zufahrt von 3m vorhanden sein.
  • Die Zufahrt muss mindestens eine Breite von 2,75 Meter besitzen. Diese vom Bauamt festgesetzten Vorgaben sind unvermeidbar und müssen eingehalten werden. Können Sie das nicht, so müssen Sie gesondert um eine Baugenehmigung bitten.

Ebenfalls wichtig: Die Bestimmungen für die Grenzbebauung für das Bundesland Hessen müssen zwingend beachtet und eingehalten werden. Bei der mittleren Carporthöhe von bis zu 3,00m muss ein Abstand von mindestens 9m zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. Bei Carports und Garagen bis zu einer Größe der Stellfläche von 100m² müssen die sonst zu beachtenden Abstandsflächen zu anderen Gebäuden nicht eingehalten werden. 

Hessen Carport Baugenehmigung - Wann ist sie erforderlich?

Können Sie die oben vorab beschriebenen Parameter nicht einhalten, so ist eine Carport Baugenehmigung in Hessen erforderlich. Normalerweise reicht dafür ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren aus. Haben Sie jedoch Sonderwünsche, so wird ein Vollverfahren notwendig. Gerade auch in Ballungsgebieten und bei der dort herrschenden dichten Bebauung kann es häufig zu Ärger mit der Nachbarschaft kommen. Erfahrungen haben gezeigt, dass gerade der Bau eines Carports immer häufiger zum Streitpunkt mit den Nachbarn werden kann. Damit dies bei Ihrem Bau des Unterstandes kein Thema wird, empfiehlt sich das vorherige klärende Gespräch und die strikte Einhaltung der Bestimmungen der Grenzbebauung. Sollte Ihr Carport eine Wand besitzen, die zum Nachbarn grenzt, darf diese nicht höher als drei Meter sein. Die gesamte Fläche der Wand darf jedoch größer sein als 25qm. Bitte bedenken Sie, dass sich die Parameter für den verfahrensfreien Bau eines Carports ändern können. Daher sollten Sie sich auf jeden Fall bereits bei der Planung des Baus eines Carports bei dem für Sie zuständigen Bauamtes nach den zurzeit geltenden Voraussetzungen für den verfahrensfreien Aufbau erkundigen. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie alle Bestimmungen beachten und im Nachhinein keinen Ärger bekommen, der Geldstrafen oder sogar den vollständigen Rückbau, also den Abriss, Ihres neuen Carports zur Folge haben kann. 


Die notwendigen Unterlagen für die Hessen Carport Baugenehmigung

Sollten Sie für den Bau Ihres Carports eine Baugenehmigung benötigen, so müssen Sie mehrere Unterlagen beim zuständigen Bauamt einreichen. Diese sollten möglichst vollständig sein, da sich sonst die Genehmigung für den Bau des Carports nur unnötig in die Länge ziehen kann. Neben dem amtlichen Bauantrag, den Sie vorab beim Bauamt oder der städtischen Gemeinde oder als Download im Internet erhalten können, benötigen Sie noch folgende Unterlagen:

  • Einen Lageplan. Aus diesem muss der eingezeichnete Standort für den geplanten Carport ersichtlich sein und darf nicht älter als ein halbes Jahr sein.
  • Oder eine Flurkarte im Verhältnis von 1:500, die nicht älter als ein halbes Jahr sein darf.
  • Eine Bauzeichnung, die von einem Architekten angefertigt werden muss. Diese sollte den Grundriss, statische Berechnungen und verschiedene Ansichten des geplanten Carports beinhalten. 
  • Eine entsprechende Baubeschreibung inklusive der Herstellungskosten.
  • Den Bebauungsplan, sofern vorhanden


Nach dem Einreichen der gesamten Unterlagen prüft das jeweilig für Sie zuständige Bauamt, ob eine Baugenehmigung erfolgen kann oder ob diese abgelehnt werden muss. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Standort des Bauamtes einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich den Vorgang erleichtern möchten, so bieten wir von Easycarport, gleichzeitig zum Kauf Ihres neuen Carports, auch den Service an, die Carport Baugenehmigung Hessen in Ihrem Namen zu beantragen. Das erspart Ihnen viel Zeit und die Wege zum Amt. Der Vorteil von unserem Bauantragsservice liegt daher klar auf der Hand. Sie können sich wichtigeren Dingen widmen und müssen sich nicht mit dem Papierkram herumschlagen.

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