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Titelbild: (Ravil Sayfullin/Shutterstock)

Ein Carport ermöglicht einen Werterhalt Ihres Fahrzeuges und ist eine gute Alternative zur herkömmlichen Garage. Jedoch stellt der nachträgliche Bau dieses überdachten Unterstandes eine bauliche Maßnahme dar und benötigt in Deutschland grundsätzlich eine Baugenehmigung durch das zuständige Bauamt. Die Baugenehmigungen sind jedoch Ländersache. Welche Bedingungen für Niedersachsen gelten, erfahren Sie nachfolgend. 

Niedersachsen: Baugenehmigung Carport

Das Bundesland Niedersachsen hält es wie andere Bundesländer und vereinfacht das Verfahren um eine Baugenehmigung für einen Carport. Unter bestimmten Voraussetzungen benötigt der Bauherr keine Genehmigung durch das zuständige Bauamt. Diese betreffen zum Beispiel die Größe des überdachten Unterstandes oder die Entfernung zum Nachbargrundstück. So wird eine Baugenehmigung Carport Niedersachsen nicht benötigt, wenn:

  • Grundfläche bis 30m² und maximal einer mittleren Wandhöhe von 3m sind baugenehmigungsfrei.
  • die Stellplatztiefe (Länge) mindestens 5m beträgt.
  • bei einer Grenzbebauung darf das Carport maximal 9m auf einer Grenze und 15m auf allen Grenzen stehen.
  • die Stellplatzbreite ist mit 2,50m vorgegeben, bei Carports mit einer Seitenwand 2,40m.
  • für eine Zufahrt zwischen der geplanten Stellfläche und der öffentlichen Verkehrsfläche (Straße) 3,00m zur Verfügung steht.


Hinsichtlich der Bestimmungen für die Grenzbebauung sind folgende Auflagen erforderlich:

  • Auf der Grundstücksgrenze selbst sowie bis zu 1,00m davon entfernt, darf nur gebaut werden, wenn 1. die Stellfläche kleiner als 36 m² ist, 2. die Länge nicht mehr als 9,00m beträgt und 3. der geplante Carport an seiner höchsten Stelle nicht größer als 3,00m ist. Da es erfahrungsgemäß in letzter Zeit verstärkt nach dem Bau eines Carports zu Streitigkeiten mit der Nachbarschaft kommt, sollte der Bauherr versuchen, eine schriftliche Zustimmung seines Nachbarn einzuholen. 

Die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung einer Baugenehmigung Carport Niedersachsen

Möchten Sie ein Carport außerhalb der erlaubten Vorlagen errichten, so müssen Sie eine Baugenehmigung bei dem zuständigen Bauamt beantragen. Dafür sind in jedem Bundesland und Ihrem aktuellen Wohnort verschiedene Belege erforderlich. Für Niedersachsen müssen Sie in der Regel mindestens folgende Unterlagen vorlegen: 

  • Das Bauvorhaben entspricht dem Bebauungsplan und widerspricht nicht seinen Festsetzungen.
  • die Statistikberechnungen
  • die genaue Baubeschreibung
  • die Bauzeichnung aus drei Ansichten
  • die voraussichtlich anfallenden Kosten für den Bau
  • einen einfachen Lageplan mit Übersichtskarte
  • den gewissenhaft und vollständig ausgefüllten Bauauftrag, erhältlich in der Gemeinde, beim Bauamt oder im Internet 


Da sich die Anforderungen für die Baugenehmigung insgesamt sowie die benötigten Unterlagen für die Beantragung jederzeit ändern können, ist es ratsam, sich bereits bei der Planung für den Bau eines überdachten Unterstandes beim zuständigen Bauamt über alle aktuellen Regelungen zu erkundigen, um eventuellen späteren Ärger und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Für alle Fragen um das Baurecht des Bundeslandes Niedersachsen steht dazu auch das Niedersächsische Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) unter www.nds-voris.de zur Verfügung. Auf dieser Informationsseite können zum Beispiel die aktuellen Bauvorschriften als PDF Datei heruntergeladen werden. 


Eine Baugenehmigung Carport Niedersachsen beantragen

Da die einzelnen Landkreise, Städte und Gemeinden des Bundeslandes Niedersachsens unterschiedliche Auflagen für den Bau eines Carports festgelegt haben können, kann auf manchen Bauherrn etwas verwirrend wirken. Neben der Frage, ob eine Baugenehmigung, eine Bauanfrage oder gar keine Genehmigung durch das Bauamt nötig ist, müssen weitere Bestimmungen zwingend eingehalten werden. Diese betreffen die Grenzbebauung, weitere baurechtliche Bestimmungen der einzelnen Gemeinden und Landkreise sowie eventuell den Denkmal- und/oder Naturschutz. Sie können sich beim Kauf eines Carports von Easycarport unnötige Wege zu den Behörden und eventuelle Zusatzkosten ersparen und die Service Leistung Bauantrag mitbestellen. 


Fazit zur Niedersachsen Baugenehmigung Carport

Wie in anderen Bundesländern gilt auch für Niedersachsen: Eine Baugenehmigung ist eventuell für den Bau eines Carports nicht erforderlich, wenn man sich an die vorgeschriebenen Auflagen hält. Da diese aber von Region zu Region unterschiedlich ausfallen können, ist es sinnvoll, sich bei der Planung eines überdachten Unterstandes für Ihr Fahrzeug vorab zu erkundigen, ob eine Baugenehmigung von Nöten ist und welche Unterlagen Sie dafür einreichen müssen. Die Beantragung einer Baugenehmigung kann vereinfacht werden, wenn Sie Ihr Carport im Internet kaufen und dabei den Service für die Beantragung gleich mitbuchen.

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