25 Jahre Erfahrung, 10.000+ Kunden: TV-Präsenz bei VOX, RTL & Pro7

Titelbild: (Ravil Sayfullin/Shutterstock)

Wer im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern einen Carport auf seinem Grundstück errichten möchte, benötigt grundsätzlich gesehen erst einmal eine Baugenehmigung. Das hier geltende Baurecht erlaubt jedoch unter bestimmten Umständen den verfahrensfreien, also genehmigungsfreien Bau eines Carports. In Mecklenburg-Vorpommern bestimmt dazu der § 61 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) über die Verfahrensfreiheit. 

Eine Carport Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern wird nicht benötigt, wenn 

  • die Größe der Stellfläche insgesamt maximal 30 m² beträgt,
  • die Höhe des Carports (mittlere Höhe) maximal 3 m beträgt,
  • die Seitenwand, die an andere Grundstücke grenzt, eine Höhe von 3 m nicht überschreitet, 
  • an einer Grundstücksgrenze dürfen 9,00 m bebaut werden, an allen Grundstücksgrenzen insgesamt 15,00 m 

Bei Garagen und Carports bis höchstens 30m² Stellfläche sind keine Abstandsflächen notwendig. Wenn sie Ihr Carport nach diesen Auflagen bauen, so benötigen Sie keine Genehmigung. Jedoch bedeutet die Genehmigungsfreiheit nicht, dass Sie als Bauherr sich nicht an die übrigen bauordnungsrechtlichen Grundsätze oder die Grenzabstände halten müssen. 

Mecklenburg-Vorpommern Carport Baugenehmigung - das sollten Sie beachten

Da der Standort eines Carports in den meisten Fällen mit der Einfahrt in Grenznähe an den öffentlichen Straßen liegt, ist die Beachtung des Nachbarschaftsrechts unumgänglich. Auch wenn Sie bei dem Bau Ihres Carports alle Bauauflagen erfüllen und somit Ihren Unterstand für das Auto verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung errichten können, so müssen Sie sich dennoch an die übrigen baurechtlichen sowie die außerbaurechtlichen Bestimmungen des öffentlichen Rechts halten und diese zwingend einhalten. Dabei liegt die Verantwortung für deren Einhaltung ganz bei dem Bauherrn, also bei Ihnen und den von Ihnen beauftragten Bauleiter, sofern vorhanden. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde ist jederzeit dazu berechtigt, bauaufsichtliche Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie glauben, dass dazu eine Notwendigkeit besteht.

 

Die erforderlichen Unterlagen für eine Carport Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern

Natürlich legen die einzelnen Landesbehörden selbst fest, welche Unterlagen Sie für den Bauantrag einreichen müssen, um eine Baugenehmigung für ein Carport erteilt zu bekommen. Grundsätzlich sollten Sie jedoch die folgenden aufgeführten Unterlagen parat haben:

  • Das vollständig ausgefüllte Antragsformular für das Bauamt, erhältlich beim zuständigen Bauamt, der Rat der Stadt oder als Download im Internet.
  • Die aktuelle Bauzeichnung, die von einem Architekten angefertigt werden muss (Grundriss und Schnittansicht) mit allen Abmessungen und Anbauten im Maßstab 1:100.
  • Die genaue Beschreibung des zu bauenden Carports, liegt meist beim Bau eines Bausatzes bei.
  • Die Berechnungen der Statik. Diese ist meist ebenfalls in den einzelnen Bausätzen von Carports vorhanden, ansonsten vom Hersteller anfordern oder ebenfalls vom Architekten anfertigen lassen.
  • Die Flurkarte mit der eingezeichneten Lage des geplanten Carports (ebenfalls aktuell), erhältlich beim zuständigen Katasteramt.
  • Den Lageplan mit der Größe des Grundstücks und allen Grenzen, bereits vorhandene bauliche Anlagen, der aktuellen Bepflanzung sowie den Baulastflächen und allen Entwässerungsanlagen (im Maßstab von mindestens 1:500 und nicht älter als zwei Jahre, auf der Grundlage der Flurkarte basierend).

Fragen Sie am besten vorab das für Sie zuständige Bauamt, welche Unterlagen Sie genau benötigen. So ersparen sie sich unnötige Wege und Wartezeiten bei der Beantragung einer Carport Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern.


Eine Carport Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern ohne Stress beantragen

Die für den Bau eines Carports zu beachtenden Bestimmungen sind vielfältig, in jedem Bundesland anders und können sich auch von Zeit zu Zeit ändern. Das führt oftmals zu Verunsicherungen. Natürlich ist ein Architekt in der Lage, die geforderten Dokumente in der geforderten Qualität anzufertigen, sodass die Aussicht auf einen positiven Bescheid durch das Bauamt doch recht groß ist. Jedoch liegen die meisten relevanten Dokumente wie die Bauzeichnung oder die statistischen Berechnungen den heutigen Bausätzen von Carports bei und müssen so nicht extra von einem Architekten angefertigt werden. Außerdem erspart Ihnen ein Architekt auch nicht den Gang zum Bauamt, um alle Unterlagen einzureichen. Beim Kauf eines Carports können Sie dabei auch gleichzeitig die Beantragung der Baugenehmigung in Auftrag geben (zu unserem Bauantragsservice), sofern diese überhaupt nötig ist. Der Vorteil dieses Services liegt nicht nur in der Ersparnis von Zeit und Wegen zu den Ämtern, sondern auch in der Tatsache, dass diese Spezialisten genau wissen, welche Bestimmungen in Ihrem Bundesland gelten und welche Unterlagen für die Beantragung einer Baugenehmigung erforderlich sind. So können Sie Ihr Carport in Ruhe aussuchen und bestellen und einem qualifizierten Serviceteam den lästigen Papierkram überlassen.

Kommentieren
Erfahrungen & Bewertungen zu Solarterrassen & Carportwerk GmbH