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Titelbild: (Ravil Sayfullin/Shutterstock)

Auch für Berlin gilt erst einmal: Wer ein eigenes Stück Land besitzt, darf darauf noch lange nicht nach Herzenslust ohne eine Genehmigung bauliche Maßnahmen ergreifen. Jede auch noch so kleine bauliche Veränderung bedarf erst einmal grundsätzlich einer Genehmigung durch das zuständige Bauamt. Berlin hält es aber wie andere Bundesländer und erleichtert die Bestimmungen.

Unterschied zwischen Bauanzeige und Bauantrag

Viele Bauherren kennen nicht den Unterschied zwischen einer Bauanzeige und einem Bauantrag, daher kann es zu Missverständnissen kommen. Gerade für den Bau eines Carports gilt: In manchen Bundesländern wird eine Baugenehmigung benötigt, in anderen hingegen müssen Sie eine Bauanzeige stellen. 

  • Bei einer Bauanzeige müssen Sie vor Baubeginn die dafür notwendigen Unterlagen beim zuständigen Bauamt einreichen. Je nachdem, ob die Behörde Einwände hat oder nicht, wird diese erteilt. Sollten Sie nach 4 Wochen noch keine Post vom Bauamt erhalten haben, gilt die Baugenehmigung als erteilt.
  • Einen Bauantrag hingegen stellen Sie, wenn ein Baugenehmigungsverfahren gefordert wird. Dieser wird dann von dem zuständigen Bauamt überprüft. Einen festgelegten Zeitraum für die Bewilligung gibt es dabei nicht. Den Bescheid, also die Genehmigung des Bauantrages, können Sie bereits binnen eines Tages, aber eventuell auch erst nach vielen Monaten, erhalten.


Wann ist eine Carport Baugenehmigung in Berlin nicht erforderlich?

Der Bau eines Carports ist in Berlin verfahrensfrei, wenn die Grundfläche des Stellplatzes nicht größer als 30 qm betragen. Außerdem darf die mittlere (höchste) Wandhöhe 3 m nicht übersteigen. Ebenso müssen die Vorgaben der Grenzbebauung beachtet werden, also wie dicht der Carport an der Grundstücksgrenze stehen darf. Hier gelten die folgenden grundsätzlichen Richtlinien:

  • An einer Grundstückseite stehend darf der Carport eine Länge von 8 m nicht überschreiten
  • Alle anderen Grundstücksgrenzen müssen einen Mindestabstand von 3 m haben.

Für ganz Berlin gelten zwar für genehmigungsfreie Carports die vorab genannten Maximalmaße, jedoch können die einzelnen Stadtbezirke weitere Auflagen fordern. Sollte es zusätzliche Auflagen diesbezüglich geben, so finden Sie sie in den Satzungen und dem Bebauungsplan. Daher sollten Sie sich auf jeden Fall dringend auf Ihr Informationsrecht gegenüber dem Bauamt berufen und entsprechende Erkundigungen schon bei der Einplanung eines Carports einzubeziehen. Bei der Einhaltung aller geforderten Auflagen wird in Berlin eine Carport Baugenehmigung nicht benötigt. 

 

Carport Baugenehmigung Berlin: Grenzbebauung und Nachbarschaftsrecht (BGB)

Um späteren Ärger zu vermeiden, sollte bei der Planung eines Carports in Berlin neben den Anforderungen zur Grenzbebauung zudem auch das Nachbarschaftsrecht beachtet werden. Dieses ist in dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und besagt zum Beispiel, dass die Entwässerung des Carport-Dachs bei Regenfällen nicht in Richtung Nachbargrundstück stattfinden darf. Daher muss sichergestellt werden, dass das Regenwasser nicht von der Regenrinne und dem Ablauf auf das Nachbargrundstück fließt. 

 

Carport Baugenehmigung Berlin: Nehmen Sie die Genehmigungspflicht durchaus ernst

Wenn Sie die Pflicht zur Baugenehmigung auf die leichte Schulter nehmen, vernachlässigen und Ihren Carport trotz einer bestehenden Baugenehmigungspflicht ohne diese errichten, handelt es sich um einen Schwarzbau. Kommt die Bauaufsichtsbehörde dahinter, drohen Ihnen Strafen und der kostenpflichtige Rückbau des Unterstandes. Da die Voraussetzungen und Bestimmungen für den Bau eines privaten Carports je nach Bezirksamt unterschiedliche ausfallen können, sind Sie gut damit beraten, wenn Sie sich einen Fachmann suchen, der sich mit den jeweiligen Anforderungen genauestens auskennt. Wenn Sie Ihnen den Auftrag erteilen, können Sie sich viel Zeit und Stress und auch eventuell unnötige Laufereien ersparen.


Berlin Carport Baugenehmigung - Diese Unterlagen benötigen Sie

Sollten Sie eine der oben aufgeführten Bedingungen durch den Bau Ihres Carports nicht einhalten können, benötigen Sie eine Baugenehmigung, die Sie bei dem zuständigen Bauamt beantragen müssen. In der Regel sitzt das Bauamt im Rat der Stadt der jeweiligen Bezirke, der Anlaufstelle für alle Berliner, die ein behördliches Anliegen haben. 
Die folgenden Unterlagen sollten Sie für einen Bauantrag mindestens vorlegen können: 

  • den ausgefüllten amtlichen Bauantrag, vorab erhältlich im Bauamt oder per Internet auf der Webseite des Bauamtes als PDF zum Herunterladen
  • eine genaue Baubeschreibung mit Skizzen und statischen Berechnungen
  • die Flurkarte, erhältlich bei dem Katasteramt, Vermessungsamt, Liegenschaftskataster
  • falls vorhanden einen Bebauungsplan 
  • den genauen Lageplan für das Bauvorhaben

Da sich sowohl die Bedingungen zum verfahrensfreien Bau eines Carports als auch die erforderlichen Unterlagen in Berlin von Bezirksamt zu Bezirksamt ändern können, sollten Sie sich unbedingt im Vorfeld telefonisch oder per Internetkontakt beim zuständigen Bauamt erkundigen, welche Unterlagen (und in wie vielen Ausführungen) Sie letztendlich für einen Bauantrag benötigen. Gleichzeitig kann man Ihnen hier auch sagen, ob Ihr Bauvorhaben eventuell verfahrensfrei, also ohne eine Baugenehmigung errichtet werden kann. So ersparen Sie sich eventuell viel Ärger und zusätzliche Kosten.

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