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Der Begriff Carport wurde entscheidend von dem amerikanischen Architekten Frank Lloyd Wright geprägt und beschreibt einen überdachten Stellplatz für Autos. Das Wort lässt sich eins zu eins als "Autohafen" übersetzen. Die Bedeutung des Wortes liegt also in seinem Namen. Carports können in ein Wohngebäude integriert sein oder freistehen.

Unter Carport abstellenMeistens besteht der "Autohafen" aus Stahl, Holz, Aluminium oder Kunststoff. Eine bekannte Ausfertigung ist das Flachdach. Sattel-, Walm oder Tonnendächer zählen dabei zu den komplexeren Varianten. Als Dachbedeckung kommen häufig Well-, oder Trapezbleche zum Einsatz. Diese gibt es auch in durchsichtigen Formen, sodass letztendlich am Stellplatz mehr Licht zur Verfügung steht. Die freie Fläche auf dem Dach dient derzeit mehr und mehr als Standort für private Solaranlagen. Beliebt sind auch intensive Maßnahmen zur Dachbegrünung, die dem Stellplatz als Hausanbau ein natürliches Aussehen verleihen. Moderne Carports besitzen sogar eine begehbare Dachterrasse mit Balkon.

Rechtlich betrachtet gilt ein "Autohafen" als offene Garage. Grundsätzlich können Privatpersonen dafür schneller eine Genehmigung erhalten als für klassische Garagen. Da diese einen größeren bautypischen Aufwand bedeuten. Genauere Rechtstexte stehen in den Garagenverordnungen (M-GarVO) der einzelnen Länder.

Die offenen Stehplätze für Autos erlauben den Besitzer, sein Auto schnell ein- und auszuparken. Allerdings gibt es aufgrund der offenen Bauweise kaum Schutz vor Diebstahl oder Beschädigungen durch Tiere, wie zum Beispiel Marder und Co.

 

Diese Dinge dürfen Privatpersonen in einem Carport abstellen

Was darf unter Carport abgestellt werdenAls grundlegende Orientierung für die Nutzung der "offenen Garage" dient die entsprechende Baugenehmigung oder die eigene Garagenverordnung des Bundeslandes in dem die Person wohnhaft ist. Da die Nutzung hauptsächlich auf das Parken von Kraftfahrzeugen abzielt, dürfen auch nur diese dort abgestellt werden. Zusätzlich dürfen Privatpersonen Dinge einlagern, die zum Auto gehören. Dazu zählen unter anderem Reifen, Dachgepäckträger, Dachboxen, Wagenheber, Betriebsstoffe (Frostschutzmittel, Öl und Scheibenreiniger) und Kraftstoff in begrenztem Maße. Zu den angegebenen Mengen von Betriebs- und Kraftstoffen empfiehlt es sich mit den Garagenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes vertraut zu machen. Neben Autos und Autozubehör können nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter ihre Motorräder, Mopeds oder Fahrräder in der Garage abstellen. Das gilt allerdings nur, solange zu erkennen ist, dass der Carport als Platz zum Abstellen von PKWs dient und nicht als Lagerraum für Zweiräder.

Die Einlagerung von Möbel ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Das heißt, dass Carports vorher als Lagerraum genehmigt werden müssen. Auch hier lohnt sich ein Blick in die Garagenverordnung, um bestehende Möglichkeiten zu nutzen und um mögliche Verbote zu erkennen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

 

  • Eine offene Garage dient in erster Linie dem Abstellen von Kraftfahrzeugen
  • Es sollte immer offensichtlich sein, dass der Nutzer den Platz für sein Auto nutzt und nicht als "Lagerraum"
  • Es dürfen grundsätzlich nur Dinge abgestellt werden, die unmittelbar mit Autos zusammenhängen
  • Andere Utensilien dürfen nur abgestellt werden, wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt
  • Bei Nichtbeachtung des Gesetzes können teilweise ärgerlich hohe Geldstrafen verhängt werden
  • Bei Unklarheiten lohnt sich ein Blick in die Baugenehmigung oder die Garagenverordnung

 

Das ist im Carport verboten

Gemäß den Verordnungen darf der Stellplatz nicht zweckentfremdet werden. Das heißt, dass der Nutzer Gegenstände wie Gartenmöbel, Bierbänke, kaputte Kühlschränke, andere alte Möbel, einen Grill oder leere Bierkisten hier nicht einzulagern hat. Häufig geschieht es, dass die freie Fläche als "Ersatz" für den Keller dient und somit seine eigentliche Bedeutung verliert. Das ist verboten und steht in Deutschland unter Strafe.

Besonders brenzlig ist die Situation bei Gegenständen wie einem Gasgrill, Gasflaschen oder gefährlichen, explosiven und brennbaren Stoffen. Bekommen Nachbarn dies mit und gehen damit zur Polizei, wird es für den Nutzer der Garage rechtlich sehr eng.

Aufgrund der gestiegenen Preise für Kraftstoffe kommen einige Personen auf die Idee, Benzin oder Diesel in der eigenen Garage zu horten. Das ist allerdings nur bedingt erlaubt. Für die meisten Garagen ist eine Menge von 200 Liter Dieselkraftstoff und 20 Liter Benzin zulässig. Vorausgesetzt, die Flüssigkeiten befinden sich in verschlossenen und bruchsicheren Behältern.

Neben der Umfunktionierung zu einem zusätzlichen "Lagerraum" kommen viele Carportbesitzer auf die Idee, ihre eigene kleine Werkstatt auf der Stellfläche einzurichten. Folglich sieht man, dass die Personen ihr gesamtes Werkzeug unter dem Carport abstellen. Doch auch das ist nicht erlaubt, weil in diesem Fall abermals eine Zweckentfremdung stattfindet. Das Gleiche gilt für Partyveranstaltungen jeglicher Art. In diesem Fall verstößt der Nutzer nicht nur gegen die Garagenverordnung, sondern begeht möglicherweise zusätzlich eine Ruhestörung.

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