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Titelbild: (Ravil Sayfullin/Shutterstock)

Grundsätzlich gesehen ist der Bau eines Carports eine bauliche Maßnahme und muss von den zuständigen Behörden genehmigt werden, auch wenn der Unterstand für das Auto auf dem eigenen Grund und Boden errichtet werden soll. Die dafür geltenden Bestimmungen regelt jedes Bundesland jedoch separat. Die Baugenehmigungspflicht für Carports in Nordrhein-Westfalen wird durch die Paragrafen 63, 67, 68 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) geregelt. 

Nordrhein-Westfalen: Baugenehmigung Carport - wird sie immer benötigt?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist in NRW der Bau eines Carports verfahrensfrei, das bedeutet, dass für die Neuerrichtung eines solchen Unterstandes für das Auto keine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Der Paragraf Abs. 1, Abs. 7 der BauO NRW regelt die Baugenehmigungsfreiheit. Folgende Voraussetzungen müssen für eine Verfahrensfreiheit erfüllt sein: 

  • Das Bauvorhaben für den Carport entspricht dem Bebauungsplan und widerspricht nicht seinen Festsetzungen.
  • Das Grundstück, auf dem der Carport gebaut werden soll, muss erschlossen sein, bzw. die Erschließung muss gesichert sein
  • Der Carport muss einem Wohnhaus nach dem Paragraf 67 Abs. 1 der BauO NRW dienen
  • Die Nutzfläche darf nicht mehr als 50 m² betragen
  • Die zuständige Kommune oder Gemeinde erklärt sich innerhalb eines Monats nach Einreichen der Bauvorlagen mit einer Genehmigungsfreiheit bereit. Auch wenn in der Regel die Carports bis zu einer Stellfläche von 100 qm genehmigungsfrei sind, so müssen Sie als Bauherr jedoch vor der Errichtung eines überdachten Stellplatzes grundsätzlich eine Bauvorlage einreichen. Und letztendlich muss der Carport allen übrigen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften, zum Beispiel dem Natur- und Denkmalschutz sowie den Bestimmungen der Grenzbebauung entsprechen. 

 

Eine Baugenehmigung Carport Nordrhein-Westfalen beantragen

Wenn Sie für den Bau des überdachten Unterstandes eine "Nordrhein-Westfalen Baugenehmigung Carport" benötigen, müssen Sie im Vorfeld einige Unterlagen einreichen. Die notwendigen Dokumente werden für NRW benötigt:

  • Den Bauantrag, vom Bauherrn und dem Verfasser (Architekten) unterschrieben in 2-facher Ausführung
  • Die Flurkarte erhältlich beim Katasteramt) oder der aktuelle Lageplan in 2-facher Ausführung
  • Die Bauzeichnungen (Grundrisse und Ansichten des geplanten Carports) jede in 2-facher Ausführung
  • Die genaue Baubeschreibung in 2-facher Ausführung
  • Den statischen Erhebungsbogen in einfacher Ausführung
  • Die Bauvorlagenberechtigung in einfacher Ausführung
  • Die voraussichtlichen Baukosten in 2-facher Ausführung
  • Im Falle eines Bebauungsplanes oder einer Satzung: Die Berechnungen der Maße der bebauten Fläche in 3-facher Ausführung

Gegebenenfalls werden vom zuständigen Bauamt weitere Unterlagen verlangt, wie:

  • Die Berechnungen der umbauten Stellfläche in 2-facher Ausführung
  • Den Auszug aus der Deutschen Grundkarte in 2-facher Ausführung
  • Falls vorhanden, eine planungsrechtliche Auskunft in einfacher Ausführung
  • Die rechnerischen Nachweise des Fußbodens über der Geländeoberfläche in 2-facher Ausführung

Je nach Standort der Gemeinde und dem dort zuständigen Bauamt können die Anforderungen an die erforderlichen Unterlagen unterschiedlich ausfallen. Daher ist es sinnvoll, sich vor der Abgabe der Dokumente zu erkundigen, welche Unterlagen in welcher Ausführung genau für Ihren Wohnort benötigt werden. Durch die Abgabe der vollzähligen Dokumente für die Baugenehmigung Carport Nordrhein-Westfalen kann eine zügigere Bearbeitung und Genehmigung erreicht werden. 
Wer sich die Wege und viel Stress ersparen möchte, der kann den Antrag für die Baugenehmigung auch in Auftrag geben. Immer mehr Unternehmen, die Carports über das Internet anbieten, bieten beim Kauf eines überdachten Unterstandes auch diesen Service an. Wenn Sie eines der qualitativ hochwertigen Carports kaufen, können Sie ebenfalls die nervigen und zeitaufreibenden Behördengänge dazu buchen und so Ihre Zeit mit wertvolleren Dingen verbringen. Der Vorteil dieses Services ist außerdem, dass die Mitarbeiter des Unternehmens genau wissen, welche Unterlagen in Ihrem Wohngebiet benötigt werden und somit der Bauantrag zeitnah gestellt werden kann.

Fazit zur Nordrhein-Westfalen Baugenehmigung Carport 

Ein Carport ist gesetzlich gesehen eine bauliche Maßnahme und benötigt grundsätzlich gesehen erst einmal eine Baugenehmigung durch das zuständige Bauamt. In dem Bundesland NRW wird der Bauantrag durch ein Baugenehmigungsverfahren entschieden. Wer seinen geplanten Carport ohne eine vorherige Baugenehmigung errichtet, muss mit hohen Strafen und sogar dem vollständigen Abriss des neu gebauten Unterstandes rechnen. Der Einfachheit halber und um Arbeitszeit und Kosten zu sparen, erlaubt der Gesetzgeber unter bestimmten Umständen aber auch den Bau des Carports ohne vorherige Baugenehmigung. Wer dennoch eine Genehmigung benötigt, kann beim Kauf eines Carports von Easycarport auf den Service der Antragsstellung gleich mitbuchen und erspart sich so Zeit und Stress. Denn es gibt schönere Dinge im Leben als das Warten bei den Behörden.

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