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Titelbild: (Ravil Sayfullin/Shutterstock)

Ein Carport hat viele Vorteile, denn es hält nicht nur das Auto, sondern auch alle anderen Gefährte wie Fahrräder und Motorräder trocken und sauber. Zudem ist ein Carport schnell und einfach aufgebaut, sodass man leicht denken könnte, es ist keine Carport Baugenehmigung dafür nötig. Das stimmt jedoch leider nicht. Ein Carport ist vom Prinzip her immer genehmigungspflichtig. Konkrete Regelungen trifft jedoch jedes Bundesland selbst. 

Eine Carport Baugenehmigung ist in den meisten Fällen notwendig.

Ein Carport ist schnell gekauft und kann durch einen Bausatz leicht selbst aufgebaut werden. Es gibt Videoanleitungen und viele Tipps, mit denen das eigentlich jeder schafft. Was Sie jedoch bedenken sollten: In den meisten Fällen ist eine Baugenehmigung für das Carport notwendig. Denn es handelt sich dabei um eine feststehende bauliche Veränderung, da ein Carport einzementiert wird und zumeist eine Bodenplatte hat. Die Regelungen sind jedoch alles andere als einheitlich, denn jedes Bundesland hat seine eigenen Vorschriften. Teilweise gibt es in einigen Städten und Gemeinden noch zusätzliche Regeln.

 

Ein Carport ohne Baugenehmigung bauen?

Bei vielen Gemeinden kommt es zum Beispiel auf die Größe des zu erreichenden Objektes an. Sehr kleine Carports können also unter Umständen ganz ohne Genehmigung errichtet werden. Manche Bauherren setzen auch auf Risiko und bauen gleich "einfach so". Das kann bei einer kleinen Bodenfläche gutgehen, kann jedoch im Falle von missgünstigen Nachbarn doch noch zu einem Problem werden.
Wenn nämlich das zuständige Bauamt davon Wind bekommt und bei einer Überprüfung keine Genehmigung vorliegt, muss das Carport mit großer Wahrscheinlichkeit wieder abgebaut werden. Auch wird ein freistehendes Carport anders behandelt als eines, dass am Haus anlehnt, bei dem u.a. bestimmte Brandschutzaspekte hinzukommen. In NRW ist immer ein Bauantrag nötig.
Tipp: Erkundigen Sie sich nach den speziellen Vorschriften in Ihrer Stadt oder Gemeinde, bevor Sie ein Carport kaufen!


Carport Baugenehmigung - das muss jeder beachten.

Jede Stadt und Gemeinde hat einen individuellen Bebauungsplan - was also am einen Ende der Stadt erlaubt ist, kann am anderen Ende schon verboten sein. Das gilt natürlich besonders für den Bau von Carports, Garagen und Stellplätzen, die für viele Bürger von Interesse sind. Zumeist darf im Vorgarten und zwischen Straße und Hauskante nicht gebaut werden. Der Bebauungsplan für Ihren Carport sieht häufig vor:

- an welchen Standorten ein Stellplatz überhaupt zulässig ist
- welche Dachneigung gestattet ist und wie das Dach eingedeckt sein darf/soll
- ob auch eine Dachbegrünung möglich ist

Gibt es von der Gemeinde keinen Bebauungsplan, dann gelten die bundesweit gesetzlichen Vorschriften und die jeweilige Landesbauordnung. Allgemein lässt sich sagen, dass ein Carport sich immer in die Umgebung einfügen und nicht herausstechen soll. Im Zweifel kann immer das örtliche Bauamt eine adäquate Antwort liefern.


Auch der Nachbar hat ein Wörtchen mitzureden.

Meist scheitert der Bau eines Carports nicht an den örtlichen Bauvorschriften, sondern an einem Nachbarn, mit dem man sich vielleicht nicht so gut versteht. Denn auch der Nachbar hat gewisse Rechte, die jeweils in der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke festgelegt sind. Oft lässt sich hier Streit vermeiden, wenn bestimmte Abstände eingehalten werden:

- Der Bau darf nur eine maximale Länge von 9 m haben an einer Grundstücksgrenze und an allen Grenzen zusammen 15 m. (Dies betrifft aber nicht alle Bundesländer gleich.)
- Der Bau darf nur eine maximale Höhe unter 3 m haben.

Diese Angaben sollten jedoch immer beim zuständigen Bauamt abgeglichen werden.

Sollte man größer bauen wollen, ist hier auch das Einverständnis der Nachbarn einzuholen - am besten schriftlich.


Was man beim Bauantrag für den Carport beachten muss.

Vor dem Kauf der entsprechenden Materialien, sollte man erst eine Genehmigung einholen - dafür muss man jedoch schon genau wissen, was für ein Carport man genau bauen will. Das ist notwendig, um den Bauantrag stellen zu können. 
Sie benötigen hierfür:

- eine exakte Bauzeichnung im Maßstab 1:100
- einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- professionelle Statik-Berechnungen

Für diese Angaben können Sie einen Bauingenieur oder Architekten beauftragen. Dieser kennt sich auch mit den entsprechenden Formularen aus.
Dann brauchen Sie noch etwas Geduld - denn die Entscheidung kann einige Monate in Anspruch nehmen. Planen Sie also schon vor, um Ihren Traum vom Carport schneller wahr werden zu lassen.

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