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Titelbild: (Ravil Sayfullin/Shutterstock)

Bei dem Bau eines Carports auf privatem Grund können Sie sich die Beantragung einer Baugenehmigung sparen, wenn Sie sich an bestimmte Richtlinien halten. Denn seit dem 1. Mai 2009 erlaubt die neue Landesbauordnung in Schleswig-Holstein mit dem Paragrafen 63 der LBO unter Umständen auch "verfahrensfreie" Vorhaben. 

Was bedeutet "verfahrensfrei"?

Eine Verfahrensfreiheit bezieht sich nur auf die amtlichen und formellen Aspekte des Baurechts. Vor dem Bau eines geplanten Carports muss kein Bauantrag gestellt oder eine Baufreistellungsanzeige eingereicht werden. Verfahrensfreiheit bedeutet jedoch nicht, dass man ohne Beachtung aller sonstigen Vorschriften bauen darf. Denn alle weiteren bauordnungsrechtlichen und planungsrechtlichen Richtlinien sowie das materielle Baurecht müssen dennoch zwingend vom Bauherrn eingehalten werden. Hält er sich wissentlich oder unwissentlich nicht an geltendes Recht, so muss er mit ordnungsrechtlichen Konsequenzen und dem Rückbau, also Abriss, des neuen Carports rechnen. Zu beachten ist auch, dass nicht alles, was baurechtlich verfahrensfrei ist, auch im Sinne des Nachbarschaftsrechts erlaubt ist. 


Wann benötigen Sie keine Carport Baugenehmigung Schleswig-Holstein?

Eine Schleswig-Holstein Carport Baugenehmigung wird nicht benötigt, wenn Sie beim Bau Ihres überdachten Stellplatzes die folgenden Richtlinien einhalten können:

  • Der Abstand zu angrenzenden Grundstücken muss mindestens 3 m betragen (Nachbarschaftsrecht).
  • Die Seitenwände sind nicht länger als 9 m. Sollte sich bereits ein Gebäude von zum Beispiel 3 m Länge an der Grundstücksgrenze befinden, so darf die Carportlänge nur noch 6 m betragen.
  • Die maximale Wandhöhe ist nicht höher als 2,75 m.
  • Die Dachneigung ist nicht steiler als 45°.
  • Eine Notwendigkeit für den Bau des Carports besteht.
  • Das Bauvorhaben entspricht dem Bebauungsplan und widerspricht nicht seinen Festsetzungen.

Über eine Notwendigkeit im Sinne der Landesbauordnung spricht man, wenn der Carport einen eigenen Bedarf abdeckt. So fällt der Bau des überdachten Stellplatzes unter die Verfahrensfreiheit, wenn er zum Beispiel für den Zweitwagen des Haushaltes notwendig ist. Ein eigenständiger Carport auf einem ansonsten ungenutzten oder unbebauten Grundstück hingegen ist nicht genehmigungsfrei. Das gilt auch für einen zusätzlichen Stellplatz, der zur Vermietung an Dritte gedacht ist. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das zuständige Bauamt. 


Wie Sie eine Carport Baugenehmigung Schleswig-Holstein beantragen können.

Wenn Ihr Bauvorhaben von den oben aufgezählten Richtlinien abweicht, ist eine Schleswig-Holstein Carport Baugenehmigung erforderlich. Um diese zu bekommen, benötigen Sie einige Unterlagen, die Sie beim zuständigen Bauamt einreichen müssen:

  • Der Bauantrag, den Sie beim zuständigen Bauamt bekommen oder als PDF Datei aus dem Internet herunterladen können. Dieser sollte gewissenhaft und vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. 
  • Die Anlage 2, eine Erklärung der bautechnischen Nachweise nach dem Paragrafen 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes.
  • Einen Auszug aus der Liegenschaftskarte, erhältlich beim zuständigen Katasteramt, nicht älter als 6 Monate und im Verhältnis 1:500.
  • Die Bauzeichnungen, idealerweise von einem Architekten.
  • Die Bau- und Betriebsbeschreibung des geplanten Carports, erhältlich beim Kauf.
  • Einen Standsicherheitsnachweis.
  • Gegebenenfalls Nachweise über Brand- und Wärme- sowie Schallschutz.


Eine Carport Baugenehmigung Schleswig-Holstein zu beantragen, ist demnach mit einigen Behördengängen verbunden. Sie können sich jedoch die Prozedur erleichtern. Im Internet bieten wir von Easycarport beim Kauf eines Carports unseren Service der Beantragung zur Baugenehmigung an. Das kann Ihnen die Planung und den Bau des überdachten Unterstandes für Ihr Auto vereinfachen. Ein weiterer Vorteil für den Kauf bei Easaycarport im Internet: Die Lieferung erfolgt bequem bis an die Haustür. Auf Wunsch können Sie auch unseren Montageservice direkt mitbestellen.


Fazit zur Carport Baugenehmigung für das Bundesland Schleswig-Holstein

Der Bau eines Carports ist grundsätzlich in Deutschland nur mit einer Baugenehmigung erlaubt. Viele Bundesländer, darunter auch Schleswig-Holstein haben die dafür zuständigen Bestimmungen gelockert und erlauben den Aufbau eines überdachten Stellplatzes unter bestimmten Bedingungen auch ohne eine vorher eingeholte Baugenehmigung. Sollte Ihr Unterstand für das Auto jedoch besondere Maße besitzen oder gegen das geltende Nachbarschaftsrecht verstoßen, so müssen Sie rechtzeitig vor dem Bau eine Genehmigung des zuständigen Bauamtes einholen. Dazu benötigen Sie einige Unterlagen. Vereinfachen Sie das Verfahren und profitieren Sie von dem Service einiger Händler von Carports, die beim Kauf eines Stellplatzes bei ihnen auf Wunsch die Baugenehmigung gleich mit beantragen. Das spart Ihnen Zeit und Geld.

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