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Titelbild: (Ravil Sayfullin/Shutterstock)

Ein Carport ist eine preiswerte Alternative zur Garage und dient zum Werterhalt Ihres Autos. Viele Deutsche entschließen sich daher zum Bau eines solchen Unterstandes. Ob Sie eine Carport Baugenehmigung in Hamburg brauchen, sollten Sie bereits während der Planung abklären. Die Satzungen sind in den einzelnen Bundesländern recht unterschiedlich. Welche Regelungen und Unterlagen für das Bundesland Hamburg gelten und was Sie zusätzlich noch beachten sollten, erfahren Sie hier. 

Carport Baugenehmigung Hamburg - Wann ist sie nicht erforderlich?

Wer den Bau eines Carports auf seinem Grund errichten möchte, muss die folgenden planungs- und baurechtlichen Anforderungen für sein anzeige- und verfahrensfreies Bauvorhaben einhalten: 

  • Die gesamte Stellfläche darf 50 qm2 nicht überschreiten.
  • Die maximale Höhe darf 3 Meter nicht überschreiten.
  • Das Bauvorhaben muss zwingend den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen.


Darüber hinaus gelten Carports in Hamburg für die einzelnen Regionen recht viele Sonderregelungen. Daher ist es sinnvoll, wenn Sie sich bereits bei der Planung des Carports mit dem für Sie zuständigen Bauamt in Verbindung setzen, um sicher zu gehen, dass Sie sich nicht strafbar machen. Im Fall eines Verstoßes gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften kann es für Sie teuer werden, denn es drohen Strafen bis hin zum Rückbau des Carports, also dem bedingungslosen Abriss. Bewährt hat es sich auch ein klärendes Gespräch mit den Nachbarn, und zwar bevor mit dem Bau des Carports begonnen wird. Wenn Sie sich an alle Auflagen halten, dann hat die Meinung der Nachbarschaft zwar keine Bedeutung, aber nicht selten kommt es trotzdem beim Bau eines Unterstandes für das Auto an den Grundstücksgrenzen zu ärgerlichen Vorkommnissen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Sie sich diesen Ärger ersparen können, wenn im Vorfeld mit den Nachbarn über das Bauvorhaben geredet wird und eventuell sogar eine schriftliche Nachbarschaftszustimmung verfasst wird. Wenn Sie auf der sicheren Seite bleiben und sich viel Arbeit und Zeit ersparen möchten, dann bietet sich ein Service aus dem Internet wie von easycarport an. Dieser kann Ihnen zwar das Gespräch mit dem Nachbarn nicht ersparen, nimmt Ihnen aber die lästigen Termine mit den Ämtern ab und holt für Sie recht zeitnah die Baugenehmigung ein, sofern Sie diese überhaupt benötigen. 


Hamburg Carport Baugenehmigung - Das sollten Sie weiterhin beachten

Sie benötigen keine Carport Baugenehmigung in Hamburg, wenn Sie einen typischen Carport bauen, d.h. wenn Sie einen Bausatz zum Beispiel von easycarport.de verwenden wollen und sich an die erforderlichen Grenzabstände zum Nachbargrundstück und den öffentlichen Straßen halten. In diesem Falle reicht eine Bauanzeige aus. Können Sie diese Vorlagen aber nicht einhalten, ist eine Baugenehmigung im Rahmen des Nachbarschaftsrechts von Nöten. Jedoch gibt es in Hamburg zu diesem Zweck ein vereinfachtes Verfahren. Da die meisten Carport Bausätze zusammen mit einer Bauzeichnung und einer eigenen Statik-Berechnung sowie einer Konstruktionszeichnung geliefert werden, besitzen Sie somit schon fast alle Unterlagen, die Sie für die Bauanzeige oder die Beantragung einer Baugenehmigung benötigen. 


Eine Hamburg Carport Baugenehmigung beantragen

Für eine zügige Bearbeitung des Antrages für eine Baugenehmigung sind das Einreichen der vollständigen Unterlagen und der gewissenhaft ausgefüllte Bauantrag nötig. Den Bauantrag erhalten Sie vorab beim Bauamt oder über dessen Serviceseite im Internet zum Download. Außerdem benötigen Sie folgende Unterlagen, wenn Sie eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Carports benötigen: 

  • Eine Flurkarte des Gebietes im Maßstab 1:500, die nicht älter als ein halbes Jahr sein darf. Die Flurkarte erhalten Sie beim zuständigen Katasteramt.
  • Eine Bauzeichnung, liegt in der Regel dem Carport Bausatz bei.
  • Eine Baubeschreibung, die Sie ebenfalls mit dem Kauf des Carports erhalten.
  • Einen Lageplan.
  • Einen Bebauungsplan, falls vorhanden.
  • Die vollständigen Angaben zum Besitzer der Nachbargrundstücke mit Anschrift und Flurstücknummer.
  • Eventuell die schriftliche verfasste Nachbarschaftszustimmung.

 

Fazit 

Wenn Sie im Bundesland Hamburg wohnen und den Bau eines Carports planen, können Sie unter Umständen auf eine Baugenehmigung verzichten, sofern Sie sich an die geforderten Auflagen des für Sie zuständigen Bauamtes richten. Außerdem ist eine vorherige Absprache mit der Nachbarschaft hilfreich, um Ärger im Nachhinein zu vermeiden. Bei dem Kauf eines Carports bei easycarport.de, können wir bei der Beantragung eines Bauantrages behilflich sein. Ein Vorteil dieses Services ist, dass diese Unternehmen sich auf die Beantragungen von Baugenehmigungen spezialisiert haben und daher genau wissen, welche Anforderungen und Unterlagen das für Sie zuständige Bauamt benötigt. So können Sie zeitnah mit dem Bau des Carports beginnen.

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